Tagesmutter werden 

Wie werde ich Tagesmutter? Was benötigt man um den Beruf der Tagesmutter auszuüben? 

Sie befinden sich gerade in Elternzeit, lieben den Umgang mit Kindern und möchten sich nebenbei etwas dazu verdienen? Da liegt es doch nahe, dass Sie neben Ihrem eigenen Nachwuchs noch ein oder zwei andere Sprösslinge mit beaufsichtigen und sich als Tagesmutter etwas hinzuverdienen.

In erster Linie ist es von Bedeutung, dass Sie sich mit dem örtlichen Jugendamt Berlin in Verbindung setzen. Das Jugendamt  ist ein wichtiger Ansprechpartner und Berater für Sie, zudem benötigen Sie von diesem eine Pflegeerlaubnis und Eignungsfeststellung um als Tagesmutter in Berlin tätig werden zu dürfen.

Worauf es bei Ihnen ankommt:

Sie müssen sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sein, sich verantwortungsvoll um die Ihnen anvertrauten Kinder zu kümmern. Im ersten Augenschein mag es recht anspruchslos erscheinen, „nur“ zwei oder drei kleine Sprösslinge zu beaufsichtigen. Dies täuscht.

Die Aufgabe als Tagesmutter verlangt Ihnen sowohl psychische, als auch physische Belastbarkeit ab. Sie müssen ebenso Zuverlässig, als auch Verantwortungsbewusst, Kommunikativ und ein gutes Organisationstalent sein.

Darüber hinaus müssen Sie fachliches Wissen hinsichtlich der Kinderpflege in einem Lehrgang erwerben und sich qualifizieren. Dies  benötigen Sie jedoch nur, wenn Sie Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung, gegen Entgelt, mehr als 15 Stunden wöchentlich und in einem Zeitraum von mehr als 3 Monaten betreuen.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie seitens des Jugendamtes die sogenannte Pflegeerlaubnis, welche Sie dazu berechtigt, als Tagesmutter in Berlin tätig zu werden und maximal 5 Kinder zeitgleich zu beaufsichtigen.

Sollten Sie mehr als 5 Kinder betreuen wollen, müssen Sie sich mit Ihrem Jugendamt Berlin  in Verbindung setzen, um die hierfür notwendigen erweiterten Nachweise und Weiterbildungen zu erfahren.

Worauf es bei den Betreuungsräumen ankommt:

Möchten Sie ein oder mehrere Sprösslinge bei sich Daheim beaufsichtigen, müssen auch Ihre Betreuungsräume kindgerecht gestaltet sein.

„Kindgerecht“ bedeutet, dass ausreichend Platz zum Spielen, als auch geeignetes Material für eine altersgerechte Beschäftigung vorhanden sind.

Ebenso ist es wichtig, dass die Räume kindersicher gestaltet sind, d. h. dass z. B. keine spitzen und scharfen Gegenstände in Kinderhände gelangen können, die Steckdosen mit Sicherungssystemen versehen sind, Balkontüren verschlossen werden können.

Betreuen Sie Kleinkinder, so benötigen Sie für diese geeignete Schlafräume und -plätze um deren erhöhtem Schlaf- und Ruhebedürfnis gerecht zu werden.

Das Jugendamt Berlin prüft vor Ausstellung Ihrer Pflegeerlaubnis vor Ort Ihre Betreuungsräume und deren Eignung für eine Unterbringung von Kindern.

Bitte vergessen Sie nicht, dass es sich bei den Einnahmen als Tagesmutter um einkommensteuer- und sozialversicherungspflichtige Einkünfte aus selbstständiger Arbeit handelt, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung und gegenüber dem Finanzamt beziffern müssen.

Wir von Sitterstadt.de wünschen Ihnen, dass Sie einen erfolgreichen Start als Tagesmutter in Berlin verzeichnen können, und viele schöne und erlebnisreiche Stunden mit Ihren Sprösslingen haben werden!